1. Februar 2010:
Nachfolgend darf ich euch über WICHTIGE Anti-Doping-Neuigkeiten informieren:
Ausnahmegenehmigungen kostenpflichtig
Ab sofort ist für die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen (TUE) ein Kostenbeitrag von euro 85,00 pro Antrag an die NADA zu entrichten.
die Vorgangsweise sieht folgendermassen aus:
• antrag (tue´s formular auf der nada-homepage) vollständig vom arzt ausfüllen lassen
• euro 85,00 auf das am antragsformular angeführte konto überweisen
• antragsformular, einzahlungs-/überweisungsbestätigung sowie alle befunde an mich mailen.
• ich kümmere mich um die einreichung bei der nada
• nach ca. 2-3 wochen bekommt ihr einen bescheid von der nada, sprich die ausnahmegenehmigung bzw. die begruendete ablehnung
Die gute Machricht: ab sofort können bei chronischen Erkrankungen bzw. langfristiger Medikamentation Ausnahmegenehmigungen für bis zu 4 Jahren ausgestellt werden.
Ausnahmegenehmigungen nur für Angehörige des nationalen Testpools
Ab sofort stelle die NADA Ausnahmegenehmigungen (TUE) nur mehr für Angehörige des nationalen Testpools aus, wobei folgende SportlerInnen verpflichtend dem nationalen Testpool angehören:
• alle spieler in der afl
• alle spielerinnen der damenliga
• alle spieler der fla I
• alle spielerInnen der nationalteams (damen & herren - tackle & flag)
• alle spieler des junioren nationalteams
Es wird immer auf die Spielberechtigung in den Ligen abgestellt. Ob ein Spieler/eine spielerin zum Einsatz kommt ist unerheblich
Für die Nationalteams ist die Aufnahme in den Kader massgeblich.
für alle anderen SpielerInnen ausserhalb des nationalen Testpools kommt das retroaktive Verfahren zur Anwendung.
Retroaktives Verfahren
Die Antidoping-Bestimmungen haben auch für alle SpielerInnen ausserhalb des nationalen Testpools (siehe oben) vollinhaltlich Gültigkeit.
Für SpielerInnen ausserhalb des nationalen Testpools werden allerdings keine Ausnahmegenehmigungen ausgestellt.
Im Anlassfall (doping-kontrolle) haben diese SpielerInnen die notwendige Einnahme verbotener Substanzen durch Vorlage der entsprechenden medizinischen Unterlagen & Befunde zu beweisen.
Dieses Vorgangsweise stellt eine grosse Erleichterung für alle SpielerInnen ausserhalb des nationalen Testpools dar, zumal erst im Anlassfall Handlungsbedarf besteht, wobei die medizinischen Unterlagen & Befunde im Normalfall leicht zu beschaffen und vorzulegen sind.
Für sämtliche individuellen Fragen & Informationen stehe ich euch jederzeit gerne (auch telefonisch unter 0699/1 255 65 39) zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Christian Steiner
AFBÖ-Anti-Doping-Beauftragter
24. Jänner 2010:
Auf Grund der geänderten Bestimmungen des anti-doping-gesetzes ist es ab sofort notwendig, dass bei englischsprachigen Spieler die deutsche UND die englischsprachige Version der Verpflichtungserklärung upgeloaded werden muss. beide Formulare sind zwingende Voraussetzung für die Ausstellung bzw. Verlängerung der Spielerlizenz. Bitte um Beachtung & entsprechende Veranlassung!
Mit sportlichen Grüssen
Christian SteinerAFBÖ-Commissioner
22. Jänner 2010:
Mit 1.1.2010 ist die Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes und die neue Verbotsliste in Kraft getreten. Im Zuge dieser Umstellung wurde auch die Website der NADA Austria (www.nada.at) aktualisiert und überarbeitet.
Es wurde ein eigener Menüpunkt mit den wichtigsten Änderungen des Anti-Doping Bundesgesetz 2007 geschaffen (Gesetzesnovelle 2010). Sämtliche Inhalte und Menüpunkte wurden an die neuen Bestimmungen angepasst, alle gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Unterpunkten aktualisiert.
Im Menüpunkt Verbotliste 2010 findet Ihr die aktuelle Verbotsliste. Sämtliche Inhalte im Bereich "Medizin" wurden an die neuen Bestimmungen angepasst, zusätzlich gibt es einen eigenen Menüpunkt Änderungen ab 2010.
Als Service bietet die NADA Austria eine Zusammenstellung des gesamten Gesetzestextes des Anti-Doping Bundesgesetzes an. Achtung: Diese Zusammenstellung dient nur der Lesbarkeit und ist als Unterstützung gedacht. Rechtlich bindend sind die Veröffentlichungen des ADBG 2007 in den Bundesgesetzbuchblättern (vgl. BGBl I 30/2007, BGBl I 115/2008 und BGBl I 146/2009. Im Jänner 2010 werden sämtliche Informationsbroschüren der NADA Austria neu aufgelegt, die neuen Bestimmungen werden eingearbeitet.
Abschliessend darf ich Euch nochmals mit aller Deutlichkeit ersuchen, sämtliche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen (TUE-Anträge) ausschließlich über mich einzureichen. Dies beschleunigt die Erledigung und erleichtert den Verfahrensablauf bei etwaigen Rückfragen.
Selbstverständlich stehe ich euch gerne in allen Anti-Doping-Belangen jederzeit gerne zur Verfügung & verbleibe mit sportlichen Grüßen,
Christian Steiner
AFBÖ-Anti-Doping-Beauftragter
10. September 2009:
Nach den ersten Wochenenden der Nachwuchsmeisterschaft darf ich euch wie folgt informieren:
HELMET CONTACT:
aus gegebenem anlass weise ich darauf hin, dass jeglicher kontakt mit UND zum helm (im sinne der entsprechenden regelungen der ncaa) des gegners verboten ist & als "personal foul" bestraft wird.
gerade im nachwuchsbereich ist besonderer wert auf die sicherheit der spieler zu legen & damit die regel entsprechend eng auszulegen.
die schiedsrichter sind angewiesen dies entsprechend zu administrieren.
PLATZMARKIERUNGEN:
Auch im nachwuchsspielbetrieb gelten die regeungen der wso 2009 und der ncaa 2009. Die spielfelder sind bitte entsprechend vollständig & ordentlich zu markieren.
Bei einer verkürzung des spielfeldes ist diese von beiden seiten der endzone gleichmäßig durchzuführen. Eine einseitige verkürzung ist NUR zulässig, wenn das feld entsprechend neu markiert wird.
VEREINBARUNGEN:
Wie schon angeführt gelten auch im nachwuchsbereich die regelungen der wso und ncaa VOLLINHALTLICH! Anderslautende vereinbarungen (z.b. spielzeitänderungen, usw.) zwischen den teams/coaches sind nicht zulässig!!
SCHIEDSRICHTER:
Ebenso wie die teams nehmen auch die schiedsrichter oft lange anreisen in kauf & investieren ihre freitzeit in den american football-sport. Die schiedsrichter können sich daher auch eine respektvolle, sportliche & dem "code of ethics" entsprechende kommunikation & behandlung seitens der teams, coaches & team-offiziellen erwarten. Es ist nicht tolerierbar, dass schiedsrichter mit unsportlichen, abfälligen bemerkungen bedacht und mit mageldem respekt behandelt werden.
Die schiedrichter sind angewiesen solche unsportlichkeiten gemäß den regeln zu ahnden und der zuständigen stelle des afbö darüber bericht zu erstatten.
auf die möglichen folgen gemäß wettspielordnung & abgabenordnung (strafenkatalog) wird hiermit explizit hingewiesen.
Ich ersuche um kenntnisnahme & entsprechende veranlassung.
mit sportlichen gruessen
Christian Cteiner
AFBÖ-commissioner
